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| Gendiagnostikgesetz
Am 1. Februar 2010 ist das neue Gendiagnostikgesetz in Kraft getreten.
Genetische Untersuchungen dürfen nur mit vorliegender schriftlicher Einwilligung des Patienten durchgeführt werden. Der behandelnde,
verantwortliche Arzt muss den Patienten über Wesen, Bedeutung und Tragweite der jeweiligen Untersuchung aufklären und dies schriftlich
dokumentieren.
Wir bitten Sie, nur noch unsere Einsendebögen mit der Unterschrift des Patienten –oder seines Vertreters- zu verwenden.
Ohne unterschriebene Einwilligungserklärung können wir nicht mit der Untersuchung beginnen!
Gemäß Gendiagnostikgesetz soll nach jeder diagnostischen genetischen Untersuchung eine genetische Beratung angeboten werden. Bei
prädiktiver Diagnostik muss vor und nach der Untersuchung eine genetische Beratung erfolgen. Termine können die Patienten telefonisch vereinbaren.
| Aufklärung zur genetischen Beratung vor genetischen Untersuchungen |  |
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| Einsendeschein genetische Untersuchungen |  |
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Einsendeschein pränatale genetische Untersuchungen
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| Einwilligung zur genetischen Beratung |  |
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| Weiterleitung des Widerrufes der Einwilligung |  |
:: Gendiagnostikgesetz GenDG
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